Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe der aktualisierten Satzung des Zweckverbands 

Die Satzung des Zweckverbands Musikschule Südschwarzwald in der vorliegenden Form wurde am 12.12.2023 von der Verbandsversammlung beschlossen.

Beachten Sie den Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO

Bekanntgabe der Haushaltssatzung 2024

Gemäß §9 der Zweckverbandssatzung macht die Musikschule Südschwarzwald hiermit ihre Haushaltssatzung 2024 bekannt. Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Schreiben vom 17.01.2023 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung bestätigt. Der Jahresabschluss 2022  mit Rechenschaftsbericht wurde am 12.12.2023 der Verbandsversammlung vorgelegt und so beschlossen.

Der Haushaltsplan 2024 und die Jahresrechnung 2022 werden vom 26.02.2024 bis einschließlich 05.03.2024 im Sekretariat der Musikschule, Breitestraße 7 in 79761 Waldshut-Tiengen öffentlich ausgelegt. Sie können während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Unter Angabe der Bezugsadresse kann gegen Kostenerstattung ein Ausdruck zugesandt werden.